| Allgemeines: |
| Musikschule der Christlichen Musik-und Kunstakademie, Talstr. 69c, 70188 StuttgartWenn im Text von Schülern die Rede ist, sind sowohl Schüler als auch Schülerinnen gemeint. Das Schuljahr der Musikschule der CMKA beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Es ist unterteilt in ein Wintersemester vom 01. Oktober bis 31. März und in ein Sommersemester vom 01. April bis 30. September. Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Von dem Schüler versäumte Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Der Lehrer verpflichtet sich, pro Semester mindestens 16 Unterrichtsstunden zu erteilen. Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Lehrers ausfallen, werden in der Regel außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgeholt. |
| Ferien: |
| Allgemein: | Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen in Stuttgart gilt auch für die Musikschule. |
| Instrumentenkarussell: | Während der Schulferien finden keine Unterrichtsblöcke statt, daher sind die Blöcke so gelegt, dass in jedem Block 5 Unterrichtsstunden stattfinden. |
| Krankheit: |
| Bei voraussichtlich längerer nachweisbarer Erkrankung (ein Attest muss der Musikschule schriftlich eingereicht werden) kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag für die Dauer der Erkrankungszeit vertraglich ausgesetzt werden. Nachträgliche Sonderregelungen sind nicht möglich. Bei Erkrankung der Lehrkraft ist diese nicht verpflichtet, den ausgefallenen Unterricht nachzuholen. Eine Rückerstattung für zu wenig erteilten Unterricht (min. 16 Unterrichtsstunden pro Semester) ist gemäß Gebührenordnung nach Semesterende auf Antrag möglich. |
| Änderungen: |
| Änderungen der Adresse und Bankverbindungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. |
| Kündigung: |
| Der Unterrichtsvertrag kann von den Beteiligten mit einer Frist von 6 Wochen Allgemein: zum 31. März bzw. 30. September gekündigt werden. Musikgarten: zum 31. März bzw. 31. August gekündigt werden. Instrumentenkarussell, Workshops, Seminare: können nur in besonderen Härtefällen (schwere, längere Krankheit, Wegzug) gekündigt werden, da diese Kurse für den gesamten Kurszeitraum belegt werden. Die sechswöchige Kündigungsfrist zum Monatsende bzw. beim Instrumentenkarussell zum Blockende muss eingehalten werden. Alle Kündigungen müssen der Musikschule schriftlich vorliegen. |
| Probezeit: |
| Allgemein: | Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten zwei Wochen vor Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung zum Monatsende während der Probezeit muss der Musikschule schriftlich vorliegen. |
| Musikgarten: | Die ersten vier Kurseinheiten gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Teilnehmer zum Ende der 4. Kurseinheit kündigen. Die Kündigung während der Probezeit muss der Musikschule bis zur 4. Kurseinheit schriftlich vorliegen. |
| Instrumentenkarussell, Workshops, Seminare: | Bei diesen Kursen gibt es keine Probezeit! |
| Gebühren: |
| Anmeldegebühr: | Bei Neuanmeldung an der Musikschule wird pro Person eine einmalige Gebühr laut Gebührenordnung fällig, die nach einer Unterrichtsunterbrechung (länger als sechs Monate) erneut erhoben wird. |
| Unterrichtsgebühren: | Die Unterrichtsgebühren verstehen sich als monatliche Rate einer Jahresgebühr. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Musikschule. Die Unterrichtsgebühren werden nur per Bankeinzug abgebucht. |
| Instrument: |
| Allgemein: | Bei Instrumentalkursen, außer beim Instrumentenkarussell, muss jeder Schüler über ein eigenes Übungsinstrument verfügen. Unterrichtsinstrumente können nur beim Klavier- und Schlagzeugunterricht von der Musikschule gestellt werden. Um Fehlkäufe zu vermeiden, stehen die Lehrer gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung! |
| Instrumentenkarussell: | Beim Instrumentenkarussell werden die Instrumente von der Musikschule für die jeweiligen Blöcke zur Verfügung gestellt. Das jeweilige Instrument bekommen Sie bei der ersten Unterrichtsstunde des jeweiligen Blockes vom zuständigen Lehrer. Bei der letzten Unterrichtsstunde des jeweiligen Blockes, wird das Instrument beim Lehrer abgegeben. Wir bitten Sie, mit den Instrumenten sorgfältig umzugehen. Bei Verlust oder Beschädigung des Instrumentes sind Sie für die Wiederbeschaffung bzw. für die Reparatur verantwortlich. |
| Stand 01.10.2007 I PDF-Version |
